Führerausweisentzug
Fahren unter Alkoholeinfluss
Falls Ihnen der Führerausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand entzogen wurde oder eine verkehrsmedizinische Abklärung im Zusammenhang mit einer Fragestellung bezüglich des Alkoholkonsums angeordnet wurde, können Sie sich mit unserem Anmeldeformular online, per Fax, per Mail oder per Post jederzeit zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung anmelden.
Unabhängig von der Fragestellung kann im Rahmen einer verkehrsmedizinischen Abklärung das Alkoholkonsumverhalten mittels Haaranalyse objektiviert werden. Weitere Informationen im Zusammenhang mit einer Haaranalyse können Sie unserem Informationsblatt entnehmen.
Bitte bringen Sie die Resultate der Laboruntersuchungen, welche Sie bei Ihrem Arzt bereits durchgeführt haben z.B. die Bestimmung der Leberwerte, mit.
In diesem Zusammenhang wird grundsätzlich empfohlen, das Konsumverhalten vor einer allfälligen Untersuchung konstruktiv zu verändern, gegebenenfalls auch eine Abstinenz einzuhalten.
Sie dürfen sich jedoch jederzeit ohne vorgängige Abstinenz zur verkehrsmedizinischen Untersuchung anmelden.
Für eine verkehrsmedizinische Begutachtung/Kontrollbegutachtung wird ein Pauschalbetrag von
CHF 1'088.- (+ 8.1 % MwSt.) in Rechnung gestellt.
Für eine Kurzbegutachtung wird ein Pauschalbetrag von CHF 920.- (+ 8.1 % MwSt.) in Rechnung gestellt, vorausgesetzt die erste Untersuchung wurde in unserem Institut durchgeführt.
Darin sind allfällige Laboruntersuchungen und Zusatzuntersuchungen noch nicht inbegriffen. Diese werden Ihnen je nach Notwendigkeit im Rahmen der Begutachtung zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Ratenzahlung des Kostenvorschusses ist ausgeschlossen.