Führerausweisentzug
Fahren unter Drogeneinfluss
Falls Ihnen der Führerausweis wegen Fahrens unter Drogeneinfluss entzogen wurde oder eine verkehrsmedizinische Abklärung im Zusammenhang mit einer Fragestellung bezüglich des Drogenkonsums angeordnet wurde, können Sie sich mit unserem Anmeldeformular online, per Fax, per Mail oder per Post jederzeit zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung anmelden.
Unabhängig von der Fragestellung kann im Rahmen einer verkehrsmedizinischen Abklärung das Drogenkonsumverhalten mittels Haaranalyse oder Urin-/bzw. Blutprobe objektiviert werden.
Der Nachweis einer Drogenabstinenz ist immer vorteilhaft. Bitte bringen Sie die Resultate der Laboruntersuchungen z. B. Urinproben, welche Sie gegebenenfalls bei Ihrem Arzt unter Sichtkontrolle durchgeführt haben, mit. Weitere Informationen können Sie unserem Informationsblatt Urin-/Blutanalysen entnehmen.
Bei der Fragestellung bezüglich Opiate, Kokain, Amphetaminen inklusive Ecstasy und Benzodiazepinen wird grundsätzlich eine Haaranalyse durchgeführt. Empfehlungen im Zusammenhang mit einer Haaranalyse können Sie unserem Informationsblatt Haaranalyse entnehmen.
Es wird grundsätzlich empfohlen, das Konsumverhalten vor einer allfälligen Untersuchung konstruktiv zu verändern, gegebenenfalls auch eine Abstinenz einzuhalten.
Sie dürfen sich jedoch jederzeit ohne vorgängige Abstinenz zur verkehrsmedizinischen Untersuchung anmelden.
Für eine verkehrsmedizinische Begutachtung/Kontrollbegutachtung wird ein Pauschalbetrag von
CHF 1'088.- (+ 8.1 % MwSt.) in Rechnung gestellt.
Für eine Kurzbegutachtung wird ein Pauschalbetrag von CHF 920.- (+ 8.1 % MwSt.) in Rechnung gestellt, vorausgesetzt die erste Untersuchung wurde in unserem Institut durchgeführt.
Darin sind allfällige Laboruntersuchungen und Zusatzuntersuchungen noch nicht inbegriffen. Diese werden Ihnen je nach Notwendigkeit im Rahmen der Begutachtung zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Ratenzahlung des Kostenvorschusses ist ausgeschlossen.