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Führerausweisentzug

Fahren unter Drogeneinfluss

Falls Ihnen der Führerausweis wegen Fahrens unter Drogeneinfluss entzogen wurde oder eine verkehrsmedizinische Abklärung im Zusammenhang mit einer Fragestellung bezüglich des Drogenkonsums angeordnet wurde, können Sie sich mit unserem Anmeldeformular online, per Fax, per Mail oder per Post jederzeit zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung anmelden.
Unabhängig von der Fragestellung kann im Rahmen einer verkehrsmedizinischen Abklärung das Drogenkonsumverhalten mittels Haaranalyse oder Urin-/bzw. Blutprobe objektiviert werden.
Der Nachweis einer Drogenabstinenz ist immer vorteilhaft. Bitte bringen Sie die Resultate der Laboruntersuchungen z. B. Urinproben, welche Sie gegebenenfalls bei Ihrem Arzt unter Sichtkontrolle durchgeführt haben, mit. Weitere Informationen können Sie unserem Informationsblatt Urin-/Blutanalysen entnehmen.
Bei der Fragestellung bezüglich Opiate, Kokain, Amphetaminen inklusive Ecstasy und Benzodiazepinen wird grundsätzlich eine Haaranalyse durchgeführt. Empfehlungen im Zusammenhang mit einer Haaranalyse können Sie unserem Informationsblatt Haaranalyse entnehmen.
Es wird grundsätzlich empfohlen, das Konsumverhalten vor einer allfälligen Untersuchung konstruktiv zu verändern, gegebenenfalls auch eine Abstinenz einzuhalten.
Sie dürfen sich jedoch jederzeit ohne vorgängige Abstinenz zur verkehrsmedizinischen Untersuchung anmelden.

Für eine verkehrsmedizinische Begutachtung/Kontrollbegutachtung wird ein Pauschalbetrag von
CHF 1'088.-  (+ 8.1 % MwSt.) in Rechnung gestellt.
Für eine Kurzbegutachtung wird ein Pauschalbetrag von CHF 920.-  (+ 8.1 % MwSt.) in Rechnung gestellt, vorausgesetzt die erste Untersuchung wurde in unserem Institut durchgeführt.
Darin sind allfällige Laboruntersuchungen und Zusatzuntersuchungen noch nicht inbegriffen. Diese werden Ihnen je nach Notwendigkeit im Rahmen der Begutachtung zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Ratenzahlung des Kostenvorschusses ist ausgeschlossen.

Fahreignungsbegutachtung

Ablauf der Untersuchung

Am Untersuchungstag müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass, Ausländerausweis oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Falls Sie sich nicht ausweisen können, kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden.

Die verkehrsmedizinische Untersuchung findet beim Verkehrsmediziner, Herrn Dr. med. B. Yasmin statt und dauert ca. 1 ½ Stunden. Der Termin umfasst ein ärztliches Gespräch und eine körperliche Untersuchung. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird darüber entschieden, welche Laborabklärungen bzw. Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden.

Sollten Sie an einer Krankheit leiden, bitten wir Sie, zum Begutachtungstermin einen Bericht Ihres behandelnden Arztes mitzubringen; damit beschleunigen Sie die Gutachtenerstellung. Ebenfalls hilfreich ist es, wenn Sie allenfalls vorhandene Resultate von Laboruntersuchungen und eine Liste der Medikamenten die Sie einnehmen mitbringen.

Nach Abschluss der Untersuchung und dem Erhalt der Resultate der Laboranalysen sowie der eingeforderten Berichte wird das Gutachten im Allgemeinen innert sechs Wochen abgeschlossen und an die zuständige Behörde gesandt. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen.

Die Eignungsuntersuchungen erfolgen grundsätzlich auf Deutsch. Falls Sie der deutschen Sprache zu wenig mächtig sind, sollte ein Übersetzer anwesend sein. Wir empfehlen grundsätzlich, einen neutralen Übersetzer mitzubringen. Die Kosten des Übersetzers müssen Sie selber tragen (Vorschläge für Übersetzerdienste: www.interunido.ch oder www.caritas-bern.ch). Sie können jedoch auch eine Vertrauensperson Ihrerseits als Dolmetscher zur Untersuchung mitnehmen.