Zwischenkontrolle
AUS SOMATISCHER ODER PSYCHIATRISCHER SICHT
Im Rahmen einer Kontrolluntersuchung wird aus verkehrsmedizinischer Sicht überprüft, ob die Ihnen durch das zuständige Strassenverkehrsamt verfügten Auflagen (z. B. Nachweis einer psychischen Stabilität oder Kontrolle des Krankheitsverlaufes z. B. Diabetes mellitus etc.) eingehalten wurden, damit Sie die Voraussetzungen erfüllen, welche für die Wiederzulassung bzw. für die Teilnahme am Strassenverkehr notwendig sind.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Auflagen einzuhalten und sich zu dem in der Verfügung genannten Zeitpunkt für eine Kontrolluntersuchung anzumelden. Sie können sich mit unserem Anmeldeformular online, per Fax, per Mail oder per Post jederzeit zu einer verkehrsmedizinischen Abstinenzkontrolle in unserem Institut anmelden. Hierfür ersuchen wir Sie, uns die Verfügung (Sicherungsentzug) des Strassenverkehrsamtes in Kopie zukommen zu lassen. Bitte bringen Sie die angeforderten medizinischen Unterlagen oder Untersuchungsbefunde (z. B. Tagebuch bezüglich der gemessenen Blutzuckerwerte, Untersuchungsresultate einer CPAP-Behandlung oder Arztzeugnisse etc.) mit.
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Rechnung für den Kostenvorschuss und nach Eingang der Zahlung den Termin für die Abstinenzkontrolle/Zwischenkontrolle. Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Die Höhe der Kosten für die Durchführung der Abstinenzkontrolle ist von den notwendigen Laborabklärungen abhängig.
Ablauf der Zwischenkontrolle
Am Untersuchungstag müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass, Ausländerausweis oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Falls Sie sich nicht ausweisen können, kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden.
Die Kontrolluntersuchung beinhaltet:
- Ein Gespräch (ca. 30 Minuten) über den Verlauf nach der letzten Untersuchung (Zwischenanamnese).
- Gegebenenfalls die Durchführung von Laborabklärungen.
- Erstellung des Berichts
- Wichtig: Bitte bringen Sie die angeforderten medizinischen Unterlagen oder Untersuchungsbefunde (z. B. Tagebuch bezüglich der gemessenen Blutzuckerwerte, Untersuchungsresultate einer CPAP-Behandlung oder Arztzeugnisse etc.) mit.
Der Bericht wird nach Eingang der Laboruntersuchungen in der Regel innert 6 Wochen an die zuständige Behörde geschickt.